Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Voltmen Elektrotechnik GmbH
Postanschrift/ Sitz der Gesellschaft: Scheunenweg 12, 16766 Kremmen
Büro & Werkstatt: Am alten Bahnhof 11, 16515 Oranienburg
Postanschrift/ Sitz der Gesellschaft: Scheunenweg 12, 16766 Kremmen
Büro & Werkstatt: Am alten Bahnhof 11, 16515 Oranienburg
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (einschließlich Montagen, Reparaturen und Wartungen) der Voltmen Elektrotechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
- Zeichnungen, Abbildungen und technische Daten in Angeboten sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
§ 3 Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundensätze und Materialpreise des Auftragnehmers (Basis: aktuelle Preisliste), sofern kein Festpreis schriftlich vereinbart wurde.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen oder geliefertes Material zu verlangen.
- Bei Materialpreissteigerungen von mehr als 5 % zwischen Vertragsschluss und Ausführung behält sich der Auftragnehmer eine entsprechende Preisanpassung vor, sofern die Leistung später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht wird.
Unsere Bankverbindung für Überweisungen:
Deutsche Bank AG
IBAN: DE34 1007 0124 0123 7866 00
BIC: DEUTDEDB101
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IBAN: DE34 1007 0124 0123 7866 00
BIC: DEUTDEDB101
§ 4 Termine und Anfahrten
- Vereinbarte Termine sind für den Kunden bindend. Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin schriftlich oder telefonisch erfolgen.
- Bei schuldhaftem Nichterscheinen des Kunden zum vereinbarten Termin oder bei Unmöglichkeit der Arbeitsaufnahme durch bauseitige Versäumnisse (z. B. kein Zugang zum Zählerschrank gewährt), wird eine vergebliche Anfahrtspauschale sowie die ausgefallene Arbeitszeit nach den aktuell gültigen Verrechnungssätzen in Rechnung gestellt.
- Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Lieferverzug von Komponenten) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass die Arbeiten ohne Behinderung durchgeführt werden können (freier Zugang, Strom- und Wasseranschluss, sofern benötigt).
- Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten auf verdeckt verlaufende Leitungen (Gas, Wasser, Strom, Daten) hinzuweisen.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die baulichen Voraussetzungen (z. B. Statik, vorhandene Zähleranlagen) den technischen Anforderungen des Auftrags entsprechen.
§ 5a Bauseitig gestelltes oder bereits verbautes Material
- Wird Material vom Kunden zur Verfügung gestellt („bauseits gestellt“) oder durch Dritte vorinstalliert („bauseits verbaut“), übernimmt der Auftragnehmer ausschließlich die Gewährleistung für den eigenen, unmittelbar ausgeführten fachgerechten Anschluss.
- Jede Gewährleistung oder Haftung für die Funktion, Qualität oder Montagefehler durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, bauseitig verbaute Leitungen auf versteckte Mängel zu prüfen.
- Mehraufwand durch defektes bauseitiges Material wird nach den aktuellen Stundensätzen gesondert berechnet.
- Der Auftragnehmer kann den Einbau ablehnen, wenn das Material nicht den Sicherheitsstandards (VDE) entspricht.
§ 6 Abnahme und Gewährleistung
- Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung. Die Nutzung der Anlage gilt als Abnahme.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuinstallationen zwei Jahre, für Reparaturen ein Jahr (sofern kein Verbrauchergeschäft).
§ 7 Wartungsverträge
- Gegenstand ist die Prüfung der Funktionsfähigkeit nach geltenden VDE-Vorschriften.
- Laufzeit 12 Monate, automatische Verlängerung bei fehlender Kündigung (Frist 3 Monate).
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der Voltmen Elektrotechnik GmbH.
§ 9 Haftung
- Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Keine Haftung für Schäden an unbekannten Leitungsverläufen.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oranienburg.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: 2026

